Ratgeber

Wärmepumpen-Förderung: bis zu 80 % Zuschuss

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue KfW-Bedingungen für den Heizungstausch. Hier sind die aktuellen Bausteine verständlich erklärt.

Die Bausteine der Förderung

  1. Grundförderung: 30 %Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung, darunter elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
  2. Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 %Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionsfähigen alten Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus sinkt ab 1. Februar 2027 schrittweise.
  3. Einkommens-Bonus: 10 bis 40 %Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €.
  4. Familienzuschlag: 10.000 €Für mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind wird die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € angehoben.

Die Boni können kombiniert werden, der Gesamtzuschuss ist auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus werden zunächst höchstens 28.000 € berücksichtigt; für Mehrfamilienhäuser gelten 28.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Was das für die Gesamtrechnung heißt, zeigt der Kosten-Ratgeber.

Was Sie mitbringen müssen

  • Vor dem Antrag Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung abschließen
  • Heizlastberechnung der Anlage
  • Hydraulischer Abgleich
  • Fachgerechter Einbau mit Nachweis
  • Bei Boni: Nachweise zu Einkommen, Selbstnutzung, Kindergeldberechtigung bzw. Altanlage

Genau hier setze ich an: Die Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich mache ich sowieso bei jedem Wärmepumpen-Projekt, und bei den Anträgen unterstütze ich Sie, siehe Förderung (BAFA/KfW).

Wichtig zum iSFP: Für bestimmte Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle kann ein iSFP weiterhin 5 % Bonus bringen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür höhere Mindestinvestitionen. Das ist kein zusätzlicher Bonus für den Heizungszuschuss.

Häufige Fragen

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen. Er muss eine aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung für die Förderzusage enthalten und einen voraussichtlichen Umsetzungstermin im Bewilligungszeitraum nennen.

Gilt die Förderung auch für Vermieter?

Die Grundförderung kann auch für vermietete Wohneinheiten gelten. Der Klima- und Einkommensbonus beziehen sich auf eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.

Ändern sich die Sätze?

Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. Die aktuellen Konditionen prüfe ich vor jedem Antrag.

Wer stellt den Antrag?

Antragsteller sind Sie als Eigentümer, ich liefere die technischen Nachweise zu und begleite den Prozess.

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Wie viel Förderung bekommen Sie?

Ich rechne Ihren Fall konkret durch, unverbindlich.

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